Wenn der Wohnort weiter als 2,0 km (Primarstufe) oder 3,5 km (Sekundarstufe I) von der Schule entfernt ist, trägt der Märkische Kreis als Schulträger die Fahrtkosten.

Mit einer Schülerfahrkarte kann dann der öffentliche Nahverkehr genutzt werden.

Auf besonderen Antrag an der Schule kann durch Genehmigung des Märkischen Kreises auch ein Platz im Schülerspezialverkehr organisiert werden. Das Kind wird dann von der nächstgelegenen Haltestelle des Wohnortes morgens abgeholt und nach Schulschluss wieder zurück gebracht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.